Armes Schwein – Das Leben der Schweine

Was läuft schief?

Der Konsument

Rund 60 % des bundesdeutschen Fleischverbrauchs ist Schweinefleisch.

Viele Konsumenten möchten nicht mit den Hintergründen der „Fleischerzeugung“ konfrontiert werden. Das Bild des kleinen Bauernhofs, auf dem die Schlachttiere glücklich bis zu ihrem Schlachttag leben, hält sich hartnäckig und wird durch entsprechende Marketingstrategien untermauert. Urlaub auf dem Bauernhof gilt als Ideal eines naturverbundenen Urlaubs. So wirbt die Seite Landsichten (hier stellvertretend für viele vergleichbare Seiten):

„Kühe melken, Schweine füttern, auf dem Pony reiten und Kaninchen streicheln – Ferien auf dem Bauernhof ist nicht nur ein Erlebnis für Familien mit Kindern! Verbringen Sie die schönste Zeit des Jahres auf dem Bauernhof von der Ostsee und Nordsee bis nach Bayern oder im Schwarzwald.“

Theoretisch sind viele Konsumenten bereit, mehr Geld für Fleisch aus tiergerechteren Haltungen zu zahlen. In der Praxis genügen die „tolerierten Preiserhöhungen“ jedoch nicht, um die Tiere artgerecht halten zu können. Oft sind die höheren Preise langfristig nicht durchsetzbar – der Konsument greift zu Lasten der Tiere zu günstigeren Produkten (z. B. Importware).

Eine Möglichkeit, die allerdings nur wenigen Konsumenten zur Verfügung steht, ist der Einkauf direkt auf dem erzeugenden Hof. Der Konsument kann die Tierhaltung zumindest annähernd bewerten. Zudem entfallen teilweise Zwischenhändler.

Ebenfalls oft nur für wenige Konsumenten verfügbar sind Metzgereien, die ihr Fleisch aus Vertragshöfen beziehen. Allerdings ist hierbei der Einblick in die Betriebe durch die Konsumenten aufwändiger.

Letztendlich ist jeder Konsument dafür mitverantwortlich, wie Nutztiere gehalten werden. Der Wunsch nach billigem Fleisch fördert die nicht-tiergerechte Haltung. 

Die Schweinehalter

Der Schweine-haltende Betrieb ist immer ein wirtschaftlicher Betrieb (ausgenommen die Haustierhalter), egal wie emotional der Betreiber mit den Tieren verbunden ist.

Die ausreichende Gewinnerzielung scheint immer schwieriger zu werden, da die Anzahl der Kleinbetriebe zugunsten der Großbetriebe abnimmt.

Über den Direktvertrieb kann der Mastbetrieb Wertschöpfungen nachfolgender Unternehmen reduzieren. Der beim Betrieb verbleibende Gewinn ist somit höher.

Die Verordnungen

Die Verordnungen legen die geltenden Gesetze aus.

Wie oben dargelegt, schafft z. B. die TierSchNutztV Ausnahmen oder großzügige Interpretationen des TierSchG.

Die WBA kommt daher in ihrem Gutachten zum Schluss [12]:

„Viele der derzeitigen Haltungsbedingungen sind vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels in wesentlichen Teilen nicht zukunftsfähig und hinsichtlich der dafür teilweise notwendigen Tiermanipulationen rechtlich derzeit nur noch bei sehr weitgehender Auslegung von Ausnahmeregelungen zulässig.“

Gegen Verordnungen können nur die Betroffenen klagen, also z. B. Betriebe, die sich durch eine Verordnung benachteiligt fühlen. Naturgemäß ist dies Tieren nicht möglich (auch wenn diese das vielleicht gerne möchten). Daher wird gefordert, das Klagerecht in Vormundfunktion bestimmten Personen (z. B. Tierschutzbeauftragte), Vereinen oder Verbänden einzuräumen (Verbandsklagerecht), analog den Regelungen im Umweltrecht. Diese definierten Stellen könnten auch bei der Ausarbeitung der Verordnungen im Sinne der Tiere mitwirken.

Derzeit gibt es allerdings nur in wenigen Bundesländern Tierschutzbeauftragte; das Verbandsklagerecht ist ebenfalls nur in einigen Bundesländern eingeführt.

Informationen zum Verbandsklagerecht finden sich auf der Seite der Albert-Schweizer-Stiftung.

Kontrollen

Durch amtliche Kontrollen soll überprüft werden, ob die (Nutz)-Tierhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

In der nachfolgenden Tabelle sind Kennzahlen aus den typischen „Schweine“-Ländern (NS, NRW, BY), den Bundesländern mit den meisten Schweinen (SA, MP), sowie einem Land mit geringer Schweinehaltung (RLP) für den Zeitraum 2009 – 2017 zusammengestellt.

Hinweis: In diesem Zeitraum schwankt in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Schweine-haltenden Betriebe sehr stark, ebenso die Anzahl der Beanstandungen (17,4 % – 38,1 %).

Tabelle Prozentuale Kontrollen und Beanstandungen in kontrollpflichtigen Betrieben (Datenquelle [13])
Prozentuale Kontrollen und Beanstandungen in kontrollpflichtigen Betrieben (Datenquelle [13])

In Anbetracht dessen, dass in der Regel bei mind. 1/4 der Betriebe Beanstandungen festgestellt werden, sind die Kontrollintervalle deutlich zu lange.

Ein grundlegendes Problem dürfte wohl der Personalmangel in Veterinärämtern sein. Einige Bundesländer haben inzwischen zusätzlich niedergelassene Tierärzte unter Vertrag. Diese Tierärzte unterliegen mehr noch als die Veterinäramts-Tierärzte Interessenkonflikten.

Hinsichtlich der kontrollierenden Tierärzte / Veterinärbeamten ist ein menschlicher Bezug zu den Betreibern der zu kontrollierenden Betriebe nicht auszuschließen (und menschlich). Oder anders: wechselt der bestellte Tierarzt, nehmen die Beanstandungen teilweise (zunächst?) zu.

Zum Teil wird als Ursache mangelnder Kontrollen auch die Struktur innerhalb der Ämter aufgeführt: In Bezug auf Tiere hochqualifiziertes Personal (Veterinäramts-Tierärzte) haben verwaltungstechnisch hochqualifiziertes Personal als Vorgesetzte. Die Vorgesetzten haben jedoch oft keinen Bezug zum Thema und fehlende Detailinformationen. Dem Austausch von „unten“ nach „oben“ und den Veränderungsmöglichkeiten sind daher Grenzen gesetzt.

Initiative Tierwohl (ITW)

Mit dem Kennzeichen Tierwohl sollen Anreize geschaffen werden

  • für die Betriebe,um eine tiergerechtere Haltung über dem Niveau der Vorschriften einzuführen und
  • für den Verbraucher, gezielt diese Produkte zu kaufen.

Das Tierwohlkennzeichen für Schweine beinhaltet verschiedene Komponenten, die von mehr Platz, Buchtenstrukturierung der Ställe bis über Beschäftigungsmöglichkeiten reichen.

Wie oben („Platzbedarf / Räumliche Enge“) dargestellt, ergeben sich hinsichtlich des Platzbedarfs nur minimale Verbesserungen.

Schwanzkupieren ist in der ersten Stufe des Labels noch zulässig und soll erst in der zweiten Stufe verboten werden.

Einen Überblick über die Anforderungen findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Nach eigenen Angaben versucht die ITW durch ihre Vorgaben viele Betriebe (und Zustandsverbesserungen bei vielen Tieren) zu erreichen, anstatt durch harte Regelungen nur wenige Betriebe zu einer besseren Tierhaltung motivieren zu können.

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