Armes Schwein – Das Leben der Schweine

Schlachtung

Mit Erreichen der „Schlachtreife“ werden die Schweine geschlachtet. Das Thema wird hier nur kurz angerissen.

Hausschlachtungen werden nur selten durchgeführt und nehmen kontinuierlich ab.

Die meisten Schweine werden in Transportern zum Schlachthof verfrachtet. Sowohl bei dem Auftrieb auf den Transporter als auch beim Trieb im Schlachthof werden Elektroreizstäbe eingesetzt.

Zum Vergleich: bei Hunden ist der Einsatz von Elektroreizgeräten verboten.

Der Tiertransport wird durch die TierSchTrV geregelt. Auf dem Transporter stehen jedem Schwein (Bezugsgröße: 90 kg) 0,43 m² zu. Im Idealfall dauert die Fahrt nicht lange. Im ungünstigen Fall ist sie grenzüberschreitend in ein anderes EU-Land. Im Extremfall werden die Schweine aus der EU transportiert. Außerhalb Deutschlands gelten die jeweiligen Landesgesetze, die meist nicht besser sind als in Deutschland. Derzeit werden rund 10 % der Schweine-„Produktion“ exportiert.

Der Transport zum Schlachthof sowie die Bedingungen auf dem Schlachthof (u. a. die wahrgenommenen Laute der Tiere im Schlachthof) erzeugen bei den Schweinen in hohem Maße Stress und Panik.

Nach TierSchlV §12 (sowie §4 TierSchG) müssen Tiere vor dem Töten betäubt werden. Die Betäubung kann bei Schweinen auf verschiedeneWeise erfolgen:

  • Elektrozange,
  • CO2-Bad,
  • Bolzenschussgeräte sind nur bei Hausschlachtungen zulässig.

Die Elektrozange wird vor allem in kleineren Betrieben eingesetzt. Zum Betäuben werden die Tiere separiert. Für eine erfolgreiche Betäubung mit der Elektrozange sind u. a. die richtige Dosierung und der richtige Ansatzpunkt am Tier relevant. Rund 12,5 % der Tiere sind nicht ausreichend betäubt [8]. Seit 2020 sind Geräte vorgeschrieben, die die wichtigsten Einstellungen anzeigen und aufzeichnen.

Eine Betäubung mit CO2 findet meist nur in großen Schlachthöfen statt. Hierbei werden die Schweine in Gruppen in einen mit CO2 angereicherten Raum getrieben / verfrachtet. Michael Marahrens (Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit) gibt in einem Interview [9] an, dass der Todeskampf der Schweine 15 – 20 Sekunden dauert und mit schwerstem Leiden verknüpft ist. Die Schweine haben bei vollem Wahrnehmungsvermögen das Gefühl zu ersticken, schwere Krämpfe und geraten in Panik. Auch bei der CO2-Betäubung ist ein geringer Prozentsatz der Schweine nicht betäubt.

Schweinehälften am Haken im Schlachthof (Quelle: Pixabay)
Schweinehälften am Haken im Schlachthof (Quelle: Pixabay)

Nach der (mehr oder weniger) erfolgreichen Betäubung werden die Schweine an den Hinterbeinen an Haken aufgehängt und durch Kehlschnitt getötet. Die nächste Station ist das Brühbad. Man schätzt, dass rund 0,5 Millionen Schweine / Jahr nicht ausgeblutet sind, also lebend ins Brühbad befördert werden.

Im Schlachthof herrscht starker Kostendruck. Dem wird u. a. durch Einsatz von ungelernten Billiglohnkräften, gesteigerter Automatisierung sowie mittels „Durchsatzerhöhung“ entgegengewirkt.

Angelernte Billiglohnkräfte unter Zeitdruck verschärfen das Problem des nicht tiergerechten Einsatzes der Elektrozangen.

Der hohe „Durchsatz“ kann dazu führen, dass bei gleichem Personalstand in den Ämtern die amtlichen Kontrollen weniger gründlich erfolgen. K. Pill [3] beschreibt in ihrer Doktorarbeit auf S. 173 f. zunächst die verschiedenen Aufgaben der amtlichen Fleischbeschau und kommt dann zum Ergebnis:

„….Jedem der 3 amtlichen Fachassistenten verblieben entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtuntersuchungszeit von 50 Sekunden pro Schwein somit 16,6 Sekunden an ihrer jeweiligen Position. Um ein korrektes Erkennen, Bewerten und Überwachen von Gesundheitsproblemen am Organeband und der Darmrutsche gewährleisten zu können, ist entweder hier ein höheres Zeitbudget oder eine Personalaufstockung zu empfehlen,….“

Zu einem ähnlichen Schluss gelangt eine wissenschaftliche Untersuchung der Universität Kassel [4]:

„So werden trotz der Millionen Schlachttiere nicht einmal 10 Tiere pro Jahr bei der Lebendbeschau mit klinischen Symptomen einer Krankheit auffällig. Dies dürfte wohl eher einer nicht adäquat durchgeführten Untersuchung geschuldet sein als die realen Gegebenheiten widerspiegeln.“

Antibiotika in der Schweinemast

Der Einsatz von Antibiotika in der Tier-„Produktion“ ist seit längerem ein viel diskutiertes Thema. Im Folgenden nur ein kurzer Überblick zur Problematik:

Der Einsatz von Antibiotika zwecks Wachstumsförderung ist verboten.

Rund 75 – 90 % der eingesetzten Antibiotika werden nicht im (Tier-)Körper verarbeitet (resorbiert) und gelangen in die Umwelt.

Reserve-Antibiotika für den Menschen werden z. T. in der Tierhaltung als Regelantibiotika verwendet.

Um zu verhindern, dass sich eine Krankheit über den ganzen Bestand ausbreitet, werden häufig bei Verdacht auf eine Infektion ganze Bestände behandelt (Metaphylaxe).

Die Gefahr des Antibiotikaeinsatzes besteht vor allem in der Bildung resistenter Keime, die auch dem Menschen gefährlich werden können. Nach Angaben des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) liegen jedoch keine Daten vor, wie stark der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung die Resistenzproblematik in Bezug auf den Menschen beeinflusst [10].

Eine Meta-Analyse ergab, dass bei Reduzierung von Antibiotika, die Anzahl der resistenten Bakterien um 10 – 15 % bei den Tieren sinkt, der Rückgang der multiresistenten Bakterien liegt sogar zwischen 24 und 32 %. Bei den Menschen, die direkten Umgang mit den Tieren haben, nehmen resistente Bakterien um rd. 24 % ab [11].

Die Menge der abgegebenen Antibiotika insgesamt sinkt seit der ersten Erfassung 2011 (s. Tabelle).

Tabelle Vergleich der Antibiotika-Abgabemengen bezogen auf die Wirkstoffklassen 2011 bis 2019 (© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL))
Vergleich der Antibiotika-Abgabemengen bezogen auf die Wirkstoffklassen 2011 bis 2019 (© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL))

Das BfR schreibt zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung [10]:

„Um eine Zunahme der Resistenzen zu verhindern, sollte der Antibiotikaeinsatz nach Auffassung des BfR auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit keine Behandlung erforderlich ist, sollten hierbei im Vordergrund stehen.“

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