Offener Brief: Kritik an Tierärzten und Rassehundezucht

Prof. Dr. Gruber und andere Tierärzte beklagen in einem Offenen Brief den Umgang mit Qualzuchten in der Rassehundezucht. Sie fordern, dass Tierärzte sich stärker dem TierSchG verpflichten müssen und nicht zu Handlangern werden dürfen.

Offener Brief

Am 01.07. veröffentlichten Prof. Dr. Achim Gruber u.a. Tierärzte einen Offenen Brief an verschiedene Bundesverbände und Organisationen.

Es wird kritisiert, dass in der Rassezucht individuelles Tierleid hinter menschliche Konzepte gestellt wird.

Anlass sind Aussagen und Regelungen in den beiden am 01.04.2026 veröffentlichten Leitlinien der Taskforce Gesunde Hundezucht (TGH), speziell Aussagen zum züchterischen Umgang mit Dackellähme und Brachyzephalie (s. u.). Zudem werden nach Darstellung im offenen Brief wissenschaftliche Erkenntnisse in den Leitlinien zum Teil ignoriert oder in Frage gestellt. Angemerkt wird auch, dass manche Formulierungen der Leitlinien suggestiv wirken oder zu Missverständnissen führen können.

Insgesamt wird davor gewarnt, „rassebildprägende, aber krankheitsbehaftete Merkmale höher [zu priorisieren] als Tiergesundheit“. Die Tendenz „möglichst wenige belastete Tiere der betroffenen Rassen aus der Zucht [zu] nehmen“, widerspricht dem §11 b TierSchG („Qualzuchtverbot“) sowie der Zielrichtung des TierSchG, durch Menschen verursachtes individuelles Leid bei Tieren zu minimieren.

Da Begriffe wie „Rassenhygiene“, „Rassengesundheit“ oder „Rassenerhalt“ weder konkret noch intuitiv im TierSchG enthalten oder aus diesem ableitbar sind, muss nach Ansicht der Autoren des Briefes der Rassebegriff neu und in Übereinstimmung mit der Tiergesundheit definiert werden.

Beispiele aus den Leitlinien, die im Offenen Brief angesprochen werden:

Dackellähmung

Fakts: Statistisch haben 1/5 der Dackel im Laufe ihres Lebens mindestens einen Bandscheibenvorfall. Aus jedem Wurf geht statistisch mind. ein betroffener Hund hervor. Jede Episode kostet den Halter bis zu 7.000 Euro. Die Krankheit ist extrem schmerzhaft. Manche Hunde müssen eingeschläfert werden.

In der Leitlinie „Chondrodysplasie, Chondrodystrophie und erblich erhöhtes Risiko von Bandscheibenerkrankungen“ wird die Zucht mit Dackeln, die bis zu 4 Bandscheibenvorfälle hatten, zugelassen, um die genetische Vielfalt innerhalb der Rasse nicht zu reduzieren. Eine erbliche Komponente wird abgestritten („In jedem Fall ist jedoch festzuhalten, dass es sich bei Bandscheibenerkrankungen nicht um eine (monogene) Erbkrankheit handelt und dass diese daher nicht als solche beurteilt werden können.“).

Mittels eines Gentests ist die Krankheit (Chondrodystrophie-Gendefekt, CDDY-Mutation) jedoch zu erkennen und bei Ausschluss der betroffenen Tiere aus der Zucht kann die Dackellähme eliminiert werden. („Jede einzelne in diesem Zusammenhang auftretende Bandscheibenverkalkung stellt aus tiermedizinischer und tierschutzfachlicher Sicht ohne jeden Zweifel einen erblich bedingten Schaden dar. … Die verantwortliche, pathogen wirkende, monogene CDDY-Mutation führt demnach schon in sehr jungem Alter beim Dackel und manchen anderen chondrodystrophen Hunderassen zu folgenschweren Struktur- und Funktionsschäden im Gewebe.“).

Brachyzephalie (= Kurzköpfigkeit)

In der Leitlinie „Grundsätze der Hundezucht“ wird zur Zuchtauswahl der Cambridge-Test empfohlen:
Wissenschaftlich validierte Testverfahren wie das Respiratory Functional Grading Scheme (RFGS) der Universität Cambridge können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Hunde extrem brachycephaler Rassen sollten aufgrund der möglichen, schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen grundsätzlich nur unter entsprechenden gesundheitlichen Auflagen wie der Anwendung des RFGS gezüchtet werden.“

Die Kritik im Offenen Brief zielt darauf ab, dass der Test im Wesentlichen die Beeinträchtigung der Atmung bei (moderater) Anstrengung bewertet.

Auszug VDH FAQ Cambridge-Test: „Beim Cambridge-Test wird der untersuchte Hund einer kontrollierten, submaximalen Belastung unterzogen. Dazu wird er über 3 Minuten vom Halter oder einem Mitglied des Untersuchungsteams im Trab bewegt.“

Die zahlreichen weiteren mit der Kurzköpfigkeit einhergehenden Probleme bleiben aber unberücksichtigt.

Auszug Leitfaden TGH:
Die Einordnung, wo gesundheitsrelevante phänotypische Extreme beginnen, erfolgt teilweise sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sollte die gesundheitliche Auswirkung beim Einzeltier ebenso Berücksichtigung finden, wie die aktuelle wissenschaftliche Literatur.“ (Die wissenschaftliche Literatur führt gem. TGH zum Cambridge-Test).

Der Test wird häufig an jüngeren Hunden durchgeführt (also solchen, die sich in der Zuchtzulassung befinden), berücksichtigt also gem. dem Offenen Brief nicht die häufig erst später auftretenden massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In den Niederlanden und einigen anderen Ländern wird hingegen eine morphologische Klassifizierung durchgeführt, die im Offenen Brief priorisiert wird: Es darf nur mit Hunden gezüchtet werden, deren Nasenlänge mind. 1/3 der Kopflänge entspricht.

Dazu wiederum findet sich auf VDH-Seiten folgender Hinweis („Erfolgreiche Einführung des „Cambridge-Test“ in Deutschland“): „Hierbei [Identifizierung betroffener Hunde] haben funktionale Tests wie der Cambridge-Test eine bessere Aussagekraft gezeigt als beispielsweise die in den Niederlanden angewandte Craniofacial Ratio (Verhältnis der Nasenlänge zur Schädellänge). Weitere große Vorteile des Cambridge-Test sind seine gute Übereinstimmung mit etablierten, aber aufwändigen Testverfahren wie der Ganzkörper-Plethysmographie und seine einfache Anwendbarkeit, die eine breitflächige Anwendung des Tests überhaupt erst möglich macht. Er bietet damit eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig einfach anzuwendende Methode, die sowohl als Grundlage für Therapieentscheidungen als auch in der Zucht genutzt werden kann.

Die Diskussion geht also letztendlich um folgendes:
Da das individuelle Leid nicht mit Sicherheit vorhersagbar ist, geht man auf Nummer sicher und schließt morphologische Extrema aus (Niederländer Modell, Offener Brief) oder man benennt ein Leit-Symptom als Maßstab (Cambridge Test, TGH). Die Gefahr, dass bei Anwendung der Leitlinien die geforderte „gesundheitliche Auswirkung beim Einzeltier“auf lediglich ein Symptom reduziert wird, ist sehr hoch.

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Anhang zum Offenen Brief

Im Anhang zum Offenen Brief werden Hintergründe erläutert.

Rassestandards sind „formell eigene Dokumente von Clubs oder Zuchtvereinen mit ausschließlich interner, quasi privater Bedeutung und können als solche nicht über dem Tierschutzgesetz stehen.“

Im Wesentlichen gehen mit den geschlossenen Zuchtbüchern drei Probleme einher:

  • Gewünschte, teils in den Rasenstandards definierte Zuchtziele haben krankhafte Nebenwirkungen. Derzeit sind über 80 Nebenwirkungen bekannt.
  • Durch von Inzucht werden verschiedene Erbkrankheiten in den Rassen konzentriert und verbreitet. Es sind hunderte Erbkrankheiten bekannt.
  • Der Genpool der Rassen wird reduziert.

Der Schutz der Rasse der Dackel (mit ihrem hohen Anteil an Bandscheibenvorfällen) versuchte die AfD in NRW 2024 die Dackel als Kulturgut anerkennen zu lassen und so das Tierschutzgesetzes zu umgehen. Der Antrag wurde vom Landtag abgewiesen. Dennoch wurde der Dackel 2 Jahre später in NRW in das Landesinventar für immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Der Hinweis auf Dackel als Kulturgut war auch Teil einer Beschwerde einer Züchterin bezüglich des Ausstellungsverbotes.

Es wird also versucht, das individuelle Tierleid den menschlichen Konstrukten von „Rasse“ und „Kulturgut“ unterzuordnen. Dies ist nicht im Sinne des TierSchG:

Ideele Konstrukte sind kein vernünftiger Grund.

Die Beteiligten

Die Taskforce Gesunde Hundezucht (THG) ist nach eigenen Angaben „ein unabhängiger Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus Tiermedizin und Genetik. Ihr Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse rund um die Tierzucht praxisnah aufzubereiten und bereitzustellen, so dass diese von Tierärztinnen und Tierärzten sowie von Züchterinnen und Züchtern genutzt und praktisch umgesetzt werden können.“ (Zitat von der Website)

Leitlinien TGH: Chondrodysplasie, Chondrodystrophie und erblich erhöhtes Risiko von Bandscheibenerkrankungen, Grundsätze der Hundezucht

Prof. Dr. Achim Gruber, der Autor des offenen Briefs, ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der Freien Universität Berlin. Dr. Gruber gilt durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträgen als Experte in puncto Rassezucht. Durch u.a. 2 populärwissenschaftliche Bücher bemüht er sich, dem Tierschutzrecht widersprechende Rassenstandards (Qualzucht) aufzuzeigen und in das Problem in die Öffentlichkeit zu tragen.

Bücher Dr. Gruber: 2019 „Das Kuscheltierdrama”, 2023 „Geschundene Gefährten”

s. auch:
Qualzucht und Inzucht: Niedlich, extravagant – und ignorant
Hundezucht: Schönheit vor Gesundheit

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